|
GENERELLE BEDINGUNGEN
Die Verfügbarkeitsanfrage ist kein Vertrag und nicht verbindlich weder für den Kunden noch für Agriturismo Pane e Vino.
Die Buchungsanfrage ist ein Auftragsformular und ist daher verbindlich für den Kunden, nicht aber für Agriturismo Pane e Vino, die sich vorbehält die Buchung eventuell nicht anzunehmen.
Die dem Kunden von Agriturismo Pane e Vino geschickte Buchungsbestätigung ist für beide Teile verbindlich und ist die Vervollkommnung des Buchungsvertrags mit Option.
Falls eine Anzahlung oder die Kreditkartendaten verlangt werden, hat der Kunde die Pflicht diese innerhalb der von der Direktion angegebenen Frist zu schicken
Agriturismo Pane e Vino damit die Option gelöscht und die Buchung definitiv bestätigt wird.
An diesem Punkt verpflichtet sich Agriturismo Pane e Vino dem Kunden die Bestätigung und den zusammenfassenden Voucher zu senden, den der Kunde bei seiner Ankunft am Check In vorzuweisen hat.
Jeder Vorbehalt muss, die Stornobedingungen der Unterkunft akzeptierend, per Fax oder Email bestätigt werden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Buchung wird für uns erst mit Erhalt der Anzahlung (30 % des Gesamtbetrages) oder eines Zahlungsbelegs der Anzahlung bindend.
Bezahlung des Restbetrages: Beim Check-in.
Stays from saturday to saturday
Ankunft (Check-in): Die Appartements können samstags in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr bezogen werden.
Abreise (Check-out): Die Appartements sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu hinterlassen.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Im Falle einer Buchungsstornierung wird der volle Betrag der Anzahlung einbehalten. Der Aufenthalt ist jeweils von Samstag auf Samstag.
ZAHLUNGSMODUS
POSTANWEISUNG
Sie können die Anzahlung per Postanweisung an die folgende Anschrift leisten:
loc. "Pane e vino" n. 237, 57010 Gabbro (LI)
Senden Sie den Zahlungsbeleg der Anzahlung bitte auf die Fax-Nummer +39. (die Buchung wird für uns erst
mit Erhalt des Zahlungsbeleges bindend).
ZUSTÄNDIGES GERICHT
Für jeglichen Streitpunkt, der bezüglich der Interpretation, der Ausführung und/oder der Auflösung der Buchungsverträge entstehen sollte, für welche die hier angeführten Vereinbarungen gelten und in denen Agriturismo Pane e Vino, Prozesspartei ist, ist ausschlieβlich Livorno zuständiges Gericht..
|